Das neue Punktesystem für Verkehrssünder

19.05.2014, Franz J. Gehring

Das seit dem 01. Mai 2014 geltende Punktesystem für Verkehrssünder bringt umfangreiche Änderungen für den Autofahrer mit sich. So wird zukünftig der Führerschein bereits ab 8 Punkten statt bisher 18 Punkten entzogen. Im Gegenzug dazu werden allerdings Verkehrsverstöße nicht mehr mit bis zu 7 Punkten, sondern lediglich mit 1 bis 3 Punkten geahndet.

Auf den ersten Blick könnte man also davon ausgehen, dass zukünftig Eintragungen den Autofahrer punktemäßig weniger belasten. Dies ist allerdings nicht der Fall. Das neue System birgt erhebliche Nachteile und Schlechterstellungen für den Autofahrer, die auf den ersten Blick so nicht erkennbar sind.

So wurde zum Beispiel eine Überschreitung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h bisher mit 4 Punkten veranschlagt, zukünftig dagegen mit 2 Punkten. Außerorts wurde eine solche Überschreitung nur mit 3 Punkten belastet, jetzt ebenfalls mit 2 Punkten.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Bis zum 01. Mai 2014 konnte man sich somit mindestens 5 derartige Verstöße leisten, bevor der Führerschein entzogen wurde. Zukünftig kann man sich bestenfalls 4 Verstöße leisten. Dies ist eine deutliche Schlechterstellung.

Rotlichtverstöße

Ähnliches gilt für die Missachtung von Rotlicht. Auch hier gilt die gleiche Punkteregelung, sodass man bei solchen Delikten auch schneller mit einem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen muss. Da hilft einem auch nicht, dass gewisse Verstöße nicht mehr in Flensburg eingetragen werden, wie z. B. das Befahren einer Umweltzone, oder das Nichtbeachten einer Fahrtenbuchauflage etc.

Punkteabbau

In Wegfall gerät auch eine lukrative Möglichkeit des Punkteabbaus durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar, wonach bei einem Punktestand bis 8 Punkten nach dem alten System 4 Punkte Rabatt erreicht werden konnten.

Nach dem neuen System gibt es nur noch bei bis zu 5 Punkten einen Rabatt von 1 Punkt. Auch hierfür ist eine Seminarteilnahme erforderlich, wobei sich die Kosten auf ca. 400,00 € bis 500,00 € belaufen werden.

Auch die Umwandlung der alten Punktestände in die neuen Punktestände stellt sich nicht immer vorteilhaft für den einzelnen Autofahrer dar. So führt zum Beispiel ein Punktestand von 1 bis 3 Punkten zu einem aktuellen Punkt oder ein Punktestand von 8 bis 10 zu vier aktuellen Punkten.

Jemand der also nur mit 1 Punkt vorbelastet ist, wird genauso in das neue System überführt wie jemand der mit 3 Punkten vorbelastet ist.

Sanktionen

Ein Entzug der Fahrerlaubnis droht bei 8 Punkten, wobei zuvor je nach Punktestand Vorwarnungen erfolgen, nämlich eine Ermahnung bei 4 bis 5 Punkten und eine Verwarnung bei 6 bis 7 Punkten. Erfolgen keine Maßnahmen auf diesen Vorwarnungsstufen, wird nicht automatisch bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen. Der Autofahrer wird vielmehr auf die Vorstufe zurückversetzt.

Vorteilhaft ist auch, dass zukünftig die Eintragungen in Flensburg vereinfachter gelöscht werden als bisher. Bisher erfolgte zwar bei Ordnungswidrigkeiten eine Löschung nach zwei Jahren. Sofern jedoch innerhalb dieses Zeitraumes der Autofahrer erneut punkterelevant auffällig wurde, erfolgte keine Löschung. Vielmehr wurde die Eintragung beibehalten. Zu-künftig ist es so, dass es absolute Tilgungsfristen gibt, nämlich bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt nach 2 ½ Jahren und bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit jeweils 2 Punkten nach 5 Jahren. Bei besonders gravierenden Straftaten mit 3 Punkten er-folgt erst eine Tilgung nach 10 Jahren.

Fazit

Summa summarum führt also das neue System zu einer deutlich schärferen Sanktionierung als bisher, und zwar insbesondere bei den Geschwindigkeitsverstößen. Es ist dies zwar aus Gründen der Verkehrssicherheit sicherlich zu begrüßen. Insbesondere wenn man jedoch schon relativ umfangreiche Voreintragungen nach dem alten System hat, sollte man sich darüber bewusst sein, dass man in Windeseile den Führerschein loswerden kann.

Franz J. Gehring

bis Juni 2018

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