Somit wird das dritte Geschlecht auch vom allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. Es besteht ein Benachteiligungsverbot. Es ist daher dringend zu empfehlen bei Stellenanzeigen darauf zu achten, dass auch das dritte Geschlecht zukünftig mitaufgenommen wird, z. B. durch eine Bezeichnung wie divers oder intersexuell.
Inwieweit Gesetze angepasst werden aufgrund der Neuregelung bleibt abzuwarten.