Neue Düsseldorfer Tabelle 2022

13.12.2021, Marion Bayer

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die ab 01.01.2022 geltende „Düsseldorfer Tabelle“ veröffentlicht. Hiernach steigt der Unterhalt für Trennungskinder leicht an.

Erstmals wurde die Düsseldorfer Tabelle um 5 Einkommensgruppen erweitert: Statt bisher 10 gibt es nunmehr 15 Einkommensgruppen. Die 15. Einkommensgruppe gilt für barunterhaltspflichtige Elternteile mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 9.500 - 11.000 EUR.

Außerdem gilt nun auch im Saarland:

Als Erwerbstätigenbonus wird nun nicht mehr 1/7 zugunsten des Verpflichteten, sondern 1/10 des maßgeblichen Einkommens berücksichtigt - bundesweit.

Die neue „Düsseldorfer Tabelle“ finden Sie hier.

Marion Bayer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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