Erstmals wurde die Düsseldorfer Tabelle um 5 Einkommensgruppen erweitert: Statt bisher 10 gibt es nunmehr 15 Einkommensgruppen. Die 15. Einkommensgruppe gilt für barunterhaltspflichtige Elternteile mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 9.500 - 11.000 EUR.
Außerdem gilt nun auch im Saarland:
Als Erwerbstätigenbonus wird nun nicht mehr 1/7 zugunsten des Verpflichteten, sondern 1/10 des maßgeblichen Einkommens berücksichtigt - bundesweit.
Die neue „Düsseldorfer Tabelle“ finden Sie hier.