In einem sogenannten Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde vom Antragsteller der gesamte Senat wegen Befangenheit abgelehnt, weil einzelne Richter auf Einladung der Bundesregierung wenige Wochen vor der mündlichen Verhandlung an einem gemeinsamen Abendessen teilgenommen hatten.
Der Befangenheitsantrag wurde wegen offensichtlicher Unzulässigkeit abgewiesen. Im trockenen Amtsdeutsch der Entscheidung vom 20.7.2021 (2 BvE 4/20) liest sich dies wie folgt:
„Treffen … zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung sind im Grundgesetz selbst angelegt und als Ausdruck der Verpflichtung der obersten Verfassungsorgane zu gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und Kooperation gänzlich ungeeignet, Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts zu begründen.“