Hätten Sie's gewusst: Taschenrechner und Handyverbot

20.05.2022, Hans-Robert Ilting

Ein Immobilienmakler, der während der Autofahrt einen elektronischen Taschenrechner bediente, war vom Amtsgericht Lippstadt zu einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen das sogenannte „Handyverbot“ verurteilt worden. Der Makler, der am Steuer seine Provision ausgerechnet hatte (kein Scherz!) wehrte sich dagegen und schrieb ein kleines Stück Rechtsgeschichte:

Der BGH entschied mit Beschluss vom 16.12.2020 (4 StR 526/19), die Verwendung eines elektronischen Taschenrechners am Steuer während der Fahrt sei gem. § 23 Abs. 1 a StVO verboten, weil es sich um ein Gerät handelt, welches „der Information dient oder zu dienen bestimmt ist“. Neu und insoweit klargestellt wurde, dass auch Geräte, die nicht über eine sogenannte MR-Taste (zur Speicherung von Zwischenergebnissen) verfügen, hierunter fallen. Seit 2017 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik und Navigationsgeräte erfasst. Sie dürfen vom Fahrzeugführer nur noch benutzt werden, wenn sie hierfür weder aufgenommen noch in der Hand gehalten werden.
Auch dann darf der Fahrer den Blick nur kurz vom Verkehr abwenden oder er muss eine Sprachsteuerung nutzen.

Hans-Robert Ilting

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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