Hätten Sie's gewusst? In Corona-Zeiten ist Frisör nicht gleich Frisör…

31.03.2021,

Durch die Corona-Verordnung waren Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insb. Friseurdienstleistung, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen), untersagt. Hiergegen wandte sich der Betreiber eines Hundesalons. Das Gericht (VG Münster, Beschluss vom 11.1.2021 – 5 L 7/21) gab ihm recht, da bei der Übergabe eines Hundes, der frisiert werden soll, der Mindestabstand von 1,5 m zum Kunden eingehalten werden kann. Daher mussten zumindest die Hunde sich nicht mit einer „Corona-Frisur“ zufrieden geben.

Kontakt