Zwei Schöffinnen wollten am letzten Sitzungstag vor Weihnachten im Sitzungssaal des Landgerichts Flensburg für etwas weihnachtliche Stimmung sorgen und verteilten Schoko-Weihnachtsmänner an die Protokollführerin und die Ergänzungsschöffen. Da ein Weihnachtsmann übrig geblieben war, erhielt auch der Staatsanwalt ein solches Präsent.
Die Berufsrichter und die Verteidiger gingen leer aus. In Ermangelung vorweihnachtlicher Stimmung stellte die Verteidigung sogleich einen Befangenheitsantrag gegen das ganze Gericht, der auch teilweise Erfolg hatte (LG Flensburg, Beschluss vom 20.01.2021, V KLs 2/19).
Sie drang mit ihrer Argumentation durch, dass die Schöffinnen durch diese Geste befürchten ließen, eher dem beschenkten Staatsanwalt gewogen zu sein, als dem leer ausgegangenen Angeklagten bzw. dessen Verteidiger.