Hätten Sie's gewusst? Schokolade für den Staatsanwalt

23.03.2021, Hans-Robert Ilting

Das Geschäft der Justiz lässt keinen Raum für Sentimentalitäten, auch nicht vor Weihnachten:

Zwei Schöffinnen wollten am letzten Sitzungstag vor Weihnachten im Sitzungssaal des Landgerichts Flensburg für etwas weihnachtliche Stimmung sorgen und verteilten Schoko-Weihnachtsmänner an die Protokollführerin und die Ergänzungsschöffen. Da ein Weihnachtsmann übrig geblieben war, erhielt auch der Staatsanwalt ein solches Präsent.

Die Berufsrichter und die Verteidiger gingen leer aus. In Ermangelung vorweihnachtlicher Stimmung stellte die Verteidigung sogleich einen Befangenheitsantrag gegen das ganze Gericht, der auch teilweise Erfolg hatte (LG Flensburg, Beschluss vom 20.01.2021, V KLs 2/19).

Sie drang mit ihrer Argumentation durch, dass die Schöffinnen durch diese Geste befürchten ließen, eher dem beschenkten Staatsanwalt gewogen zu sein, als dem leer ausgegangenen Angeklagten bzw. dessen Verteidiger.

Hans-Robert Ilting

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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