Hätten Sie's gewusst: Tatort vorbei! Mord oder Totschlag?

06.04.2021, Dr. Kai-Daniel Weil

Tatort vorbei – Zeit für die aus strafrechtlicher Sicht maßgebliche Frage: War es Mord (§ 211 StGB) oder Totschlag (§ 212 StGB)? Kennen Sie den Unterschied?

Entgegen der landläufigen Vorstellung unterscheidet die beiden Tötungsdelikte nicht die Frage des Vorsatzes. Mit anderen Worten: Ob der Täter wusste und wollte, was er tat, ist Voraussetzung für beide Straftaten. Andernfalls käme bspw. eine fahrlässige Tötung in Betracht. Vielmehr ist die Differenzierung davon abhängig, ob der Täter (mindestens) ein „besonderes“ tat- oder täterbezogenes Merkmal – ein sog. Mordmerkmal – verwirklicht hat. Der (aus der NS-Zeit stammenden und mithin fragwürdigen) Diktion des Strafgesetzbuches entsprechend: Mörder ist wer bspw. aus Habgier oder heimtückisch (mit Wissen und Wollen) einen Menschen tötet. Demgemäß darf eine lebenslange Freiheitsstrafe – als regelmäßige Folge einer Verurteilung wegen Mordes – nur bei Vorliegen eines Mordmerkmals verhängt werden.

Dr. Kai-Daniel Weil

Rechtsanwalt
Zertifizierter Compliance Officer (C.H. Beck)

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