Nach dem Willen des Gesetzgebers steht der Bonus ein einmaliges besonderes Kindergeld dar, welches den Barbedarf des Kindes mindert und kommt damit beiden Elternteilen zugute.
Praktisch bedeutet das, dass der Empfänger des Bonus – regelmäßig der betreuende Elternteil – die Hälfte auszahlen muss bzw. eine Verrechnung stattfinden kann.
Selbstverständlich können die Eltern auch eine hiervon abweichende Regelung treffen.