Anwaltliche Beratung und Unterstützung in Zeiten von „Corona“

17.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

das sog. Coronavirus (Sars-CoV-2 bzw. Covid 19) und seine Verbreitung bestimmen mittlerweile zunehmend unser tägliches Leben und Arbeiten. Alle Bereiche sind hiervon betroffen. Priorität hat indessen unser aller Gesundheit. Dies betrifft natürlich auch die Mandantschaft ebenso wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis dafür, dass die Kanzleiräumlichkeiten aktuell und – vorläufig – bis Ende April 2020 für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen sind. Nur in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich; nach vorheriger Absprache.

Trotz der Einschränkungen wird der Kanzleibetrieb selbstverständlich fortgesetzt; einschließlich der Übernahme neuer Mandate. Hierbei stehen für die externe Kommunikation alle modernen Medien zur Verfügung. Besprechungen können daher per Audio- oder Videokonferenz ohne weiteres stattfinden. Auch von den Möglichkeiten einer TelKo kann Gebrauch gemacht werden.

Mithin ist die anwaltliche Beratung und Vertretung auf gewohnt hohem Niveau gewährleistet. Da das sog. Coronavirus viele neue bzw. in dieser Form nicht bekannte Herausforderungen mit sich bringt, hat die Kanzlei eine Task Force gebildet, um alle rechtlichen Probleme und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit „Corona“ aktualisierend aufzuarbeiten und in die Beratung einfließen zu lassen. Richten Sie Fragen an "felix.maurer@abel-kollegen.de" oder kontaktieren Sie uns persönlich, wenn Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen von Sars-CoV-2 (Covid-19) benötigt wird.

Uns allen wünschen wir Gesundheit und dass es gelingt, den negativen Effekten von „Corona“ adäquat zu begegnen. Wir leisten entschlossen und nachhaltig unseren Beitrag hierzu.

Mit den besten Grüßen

Abel und Kollegen Rechtsanwälte PartGmbB

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