Probleme beim Verkehrsunfall

13.08.2014, Franz J. Gehring

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen treten immer wieder neue Probleme auf. Der nachfolgende Beitrag zeigt die wichtigsten zu beachtenden Punkte in Sachen Mietwagenkosten, Schmerzensgeld u.ä. auf.

Erste Schritte am Unfallort

Grundsätzlich sollte man bei einem Verkehrsunfall die Polizei verständigen. Dies gilt vor allem, wenn ein ausländischer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist. In diesem Fall sind genaue Feststellungen zu dessen Person und vor allem zu seiner Haftpflichtversicherung notwendig, da ansonsten die Regulierung erhebliche Probleme bereitet.

Am wichtigsten ist es, nach einem Verkehrsunfall, wenn möglich, vorhandene Zeugen sicherzustellen. Sehr oft wird nämlich über den Unfallhergang und die Verantwortlichkeit gestritten. Zeugen sind daher grundsätzlich unentbehrlich.

Reparatur oder fiktive Abrechnung ?

Die Schadensfeststellung am eigenen Fahrzeug sollte bei Schäden, die höher als 1.000,00 Euro liegen, durch einen renommierten Sachverständigen festgestellt werden. Der Geschädigte hat hier die freie Auswahl und muss sich nicht auf Vorschläge von Versicherungen verweisen lassen.

Genauso hat auch der Geschädigte die freie Auswahl einer Reparaturwerkstatt. Nur wenn der Geschädigte das Fahrzeug nicht reparieren lässt und fiktiv abrechnet, muss er sich je nach Alter des Fahrzeuges und je nachdem ob das Fahrzeug in einer Markenwerkstatt gewartet wurde, auf eine sogenannte Verweisungswerkstatt durch die Versicherer verweisen lassen. Die Versicherer benennen in derartigen Fällen Reparaturwerkstätten, die den Schaden billiger reparieren als markgegebundene Fachwerkstätten.

Im Rahmen fiktiver Abrechnung erhält der Geschädigte dann oftmals wesentlich weniger Geld als im Falle der tatsächlich durchgeführten Reparatur. In derartigen Fällen sollte man sich rechtskundige Hilfe in Anspruch nehmen, da dieses Problem sehr vielschichtig sein kann.

Problematisch im Rahmen einer Schadensregulierung kann es auch sein, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, also die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert. In Ausnahmefällen kann allerdings auch insoweit das Fahrzeug repariert werden. Die Reparaturkosten werden auch in solchen Fällen ersetzt, sofern sie den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigen. Auch hier sollte man sich rechtskundiger Hilfe bedienen.

Dauerstreit um die Mietwagenkosten

Sehr problematisch ist auch die Frage der Mietwagenkosten. Hier besteht unter den verschiedenen Instanzengerichten in Deutschland kein Konsens. Nahezu jedes Gericht vertritt hierzu eine andere Auffassung, nach welchen Kriterien die Mietwagenkosten abzurechnen sind.

Man kann dem Geschädigten eigentlich nur empfehlen, sofern er kein Mietfahrzeug unbedingt benötigt, ein solches auch nicht in Anspruch zu nehmen. Der Geschädigte sollte sich vielmehr mit ihm zustehenden Nutzungsausfall begnügen, der oftmals sogar Größenordnungen der Mietwagenkosten erreicht.

Schmerzensgeld und mehr

Besonders problematisch nach Unfällen sind Personenschäden. Neben dem reinen Schmerzensgeld kann hier oftmals auch geltend gemacht werden Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschaden etc. Auch hier sollte man sich anwaltlicher Hilfe bedienen, da die möglichen Schadenspositionen oftmals nicht bekannt sind und demzufolge auch nicht geltend gemacht werden.

Franz J. Gehring

bis Juni 2018

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