Häusliche Gewalt in Zeiten von Corona

27.03.2020, Marion Bayer

Die Erfahrungen der letzten Monaten in China lehren, dass Ausgangsbeschränkungen die Gefahr häuslicher Gewalt deutlich erhöht. Nicht umsonst haben auch in Deutschland die Behörden Ihre Hilfsangebote für telefonische Seelsorge erweitert, insbesondere die Jugendhilfeträger bieten über ihre psychologischen Beratungsstellen Hilfe in Erziehungsfragen an. Der Umgang mit sozialer Isolation gepaart mit großer familiärer Nähe möglicherweise über Wochen zerrt an den Nerven. Hinzu kommen finanzielle Sorgen und zusätzliche Belastungen durch „homeschooling“ und „homeoffice“ und Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust.

Deutlich verkompliziert ist die Lösung dieser Probleme durch die Schließung der Frauenhäuser, der Kindertagesstätten und sonstigen Tagesbetreuungen, des Umsteigens der Behörden und Gerichte auf Notbetrieb.

Was ist also zu raten, wenn Sie oder Ihr Kind Opfer häuslicher Gewalt geworden sind?

Ist ein Kind betroffen, sind weiterhin als erste Anlaufstelle die Jugendämter zu kontaktieren. Diese haben Notdienste eingerichtet: Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt vor Ort. Diese werden auch weiterhin das Nötige tun, um dem Kind zu helfen. Dies gilt umso mehr als dass eine Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB) im Raum steht.

Daneben stehen weiterhin die Bereitschaftsdienste der Gerichte zur Verfügung, die allerdings wohl aktuell nur Eilverfahren bearbeiten. Die Kapazitäten für den normalen Betrieb sind krisenbedingt nicht vorhanden.

Für ein solches Eilverfahren besteht kein Anwaltszwang. Sie können den Antrag zu Protokoll der Geschäftsstelle einreichen, es empfiehlt sich allerdings vorab die Konsultation eines Anwalts. Falsche Angaben etwa sind strafbewehrt, auch sollten bestimmte, sinnvolle Anträge gestellt werden.

Je nach Fallgestaltung kann das Gericht eine Gewaltschutzanordnung sofort, auch ohne Anhörung des Antragsgegners, erlassen, die dann auch sofort wirksam ist.

Sollten Sie, Ihr Kind oder eine dritte Person von häuslicher Gewalt betroffen sein steht Ihnen Rechtsanwältin Marion Bayer, Fachanwältin für Familienrecht, gerne zur Verfügung.

Darüber hinaus weist die Bundesregierung zur anonymen Beratung auf folgende Telefonnummer hin:

08000 / 116 016

Marion Bayer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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